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DIE SCHIEDSSTELLE HILFT IM STREITFALL

Das Verfahren vor der Schiedsstelle - Informationen für Antragsteller und Antragsgegner

Was ist geschehen?

Einer Person wurde von einer anderen etwas zugefügt, sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut /unterlässt.

Wann muss vor Klageerhebung (Gericht) bei einer vorgerichtliche Schlichtungsstelle ein Schlichtungsversuch stattfinden?
 

Bei den strafrechtlichen Delikten
Bei den Zivilstreitigkeiten

- Beleidigung

- Körperverletzung

- Sachbeschädigung

- Bedrohung

- Verletzung des 
  Briefgeheimnisses

- Hausfriedensbruch

- Geld / geldwerte Ansprüche bis 750 € müssen, über 750 € können verhandelt werden

- Nachbarschaftsstreitigkeiten, z.B. wegen Überwuchs (Äste, Wurzeln), Lärm,

- Hinüberfall (Laub), Gerüche, Abstand und Höhe von Pflanzen in   Grenznähe

- Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in der Presse begangen)

 
Im Falle der Einigungschafft die Schiedsperson einen vollstreckbaren Titel (z. B. per Gerichtsvollzieher).

Bei Erfolglosigkeitkann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, die bei Klageerhebung zur Vorlage bei Gericht erforderlich ist.

Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

Die Summe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen beträgt ca. 40 – 70 €, die als Vorschuss mit Stellung des Antrags zu zahlen sind.

Welche Schiedsperson ist zuständig?

Grundsätzlich ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner/ die Antragsgegnerin wohnt.

Was können Sie erwarten?

Die streitenden Parteien sitzen mit der Schiedsperson an einem neutralen, abgeschlossenen Ort und klären in ruhiger Atmosphäre ihr Problem. Wir können schlichten, aber nicht richten - und so führt ein Vergleich zu einer höheren Zufriedenheit als bei einem Gerichtsurteil, da beide Parteien mitwirken und es keinen Sieger oder Besiegten gibt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig, unabhängig, unparteiisch und auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie erreichbar.

Ihre Fragen und Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Fragen?

Die Adressen der zuständigen Schiedspersonen erfahren Sie bei Ihrer Stadt/ Gemeinde, dem örtlichen Amtsgericht oder der Polizei. Weitere Informatioinen erhalten Sie auch im Internet unter http://www.schiedsamt.de   oder http://www.bds-halle.de.

Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. -BDS-, Bochum, Tel.: 0234 / 588 897 0