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Kennen Sie die Aufgaben von Schiedspersonen und Schiedsstellen?

In Sachsen-Anhalt ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen Schiedsfrau und Schiedsmann.Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.

Wenn Sie schon einmal von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) etwas gehört haben, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung,Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) können auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten. Sie sollten aber auch wissen, dass Sie die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können,  bzw. müssen und zwar dann, wenn es um vermögensrechtliche oder aus dem Nachbarrecht resultierende  Ansprüche handelt. (zum Beispiel Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).

Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind ehrenamtlich tätig.
Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich.

Das Verfahren vor Schiedsstellen ist einfach und kostengünstig.
Sie werden feststellen, dass es bei den Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) unbürokratisch zugeht.
Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten.

Das Verfahren richtet sich nach den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen.
Der Antrag auf Anberaumung eines Schlichtung oder Sühnetermins kann bei den zuständigen
Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Außer Namen und Anschriften der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.
Weitere Information, insbesondere welche Schiedsfrau oder welcher Schiedsmann (Schiedsperson) für Sie zuständig ist, auch am Wochenende, erteilen das Amtsgericht, die Gemeinde - bzw. Stadtverwaltung und sämtliche Polizeidienststellen.
Auch auf unserer Seite "Ihre Schiedsstelle" können Sie die für Sie zuständige Schiedsperson finden.